Einleitung: Warum die Unterscheidung so wichtig ist
Im Zusammenhang mit Cannabis Growing tauchen immer wieder zwei rechtliche Begriffe auf, die häufig verwechselt werden: Besitz und Anbau. Auf den ersten Blick scheinen beide eng miteinander verbunden zu sein – schließlich geht es in beiden Fällen um Cannabis. Doch juristisch gesehen gibt es gravierende Unterschiede, die jeder Grower und Konsument kennen sollte.
Der Unterschied zwischen Besitz und Anbau entscheidet im Ernstfall über die Höhe einer Strafe, über mögliche Konsequenzen für Führerschein, Arbeit oder private Zukunft. Gleichzeitig zeigt er auf, wie unterschiedlich der Gesetzgeber mit Konsum, Vorratshaltung und aktiver Pflanzenkultivierung umgeht.
In diesem Artikel beleuchten wir ausführlich die rechtlichen Grundlagen, zeigen Praxisbeispiele, geben eine Übersicht über Strafen und erklären, was Grower unbedingt beachten sollten.
Unterschied zwischen Besitz und Anbau – die juristische Definition
Besitz von Cannabis
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Besitz bedeutet, dass jemand Cannabis oder cannabisbezogene Substanzen in seiner Verfügungsgewalt hat.
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Dies umfasst sowohl kleine Mengen für den Eigenbedarf als auch größere Mengen, die auf Handel hindeuten.
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Besitz kann sich auf Blüten, Harz, Extrakte, Öle oder Edibles beziehen.
Anbau von Cannabis
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Anbau bedeutet, dass jemand aktiv Cannabis-Pflanzen kultiviert, pflegt oder heranzieht.
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Dazu zählen bereits das Keimenlassen von Samen, die Pflege von Jungpflanzen oder die Nutzung von Grow-Equipment.
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Auch wenn die Pflanze noch keine Blüten entwickelt hat, gilt dies rechtlich als Anbau.
Kernunterschied: Besitz bezieht sich auf das Endprodukt (Cannabis als Substanz), während Anbau die aktive Erzeugung der Pflanze beschreibt.
Warum unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Besitz und Anbau?
Die Unterscheidung basiert auf zwei zentralen Überlegungen:
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Gefahreneinschätzung:
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Besitz kleiner Mengen wird oft als geringes Risiko betrachtet (Eigenbedarf).
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Anbau hingegen zeigt die Absicht, sich dauerhaft selbst zu versorgen oder möglicherweise zu handeln.
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Kontrollmöglichkeit:
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Besitz lässt sich relativ leicht prüfen (Menge, Qualität, Verpackung).
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Beim Anbau spielen weitere Faktoren eine Rolle: Anzahl der Pflanzen, Ausstattung, Stromverbrauch, mögliche Weitergabe.
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Besitz von Cannabis – rechtliche Einordnung
Kleine Mengen für den Eigenbedarf
Viele Länder – auch Deutschland – haben Grenzwerte für den Besitz von Cannabis eingeführt.
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Deutschland (2025, nach Legalisierung): Besitz bis zu 25 Gramm erlaubt.
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In früheren Jahren galten je nach Bundesland zwischen 6–15 Gramm als „geringe Menge“.
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Geringe Mengen führten in der Regel zu einer Einstellung des Verfahrens.
Größere Mengen
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Besitz über der erlaubten Grenze wird als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gewertet.
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Ab einer bestimmten Menge kann der Verdacht auf Handel oder Abgabe entstehen.
Anbau von Cannabis – rechtliche Einordnung
Früher: Striktes Verbot
Vor der Cannabis-Legalisierung in Deutschland 2025 war Anbau grundsätzlich verboten, auch in kleinsten Mengen.
Heute: Teilweise Legalisierung
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Deutschland (2025):
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Bis zu 3 Pflanzen pro Person sind erlaubt.
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Anbau muss im privaten, nicht öffentlichen Bereich stattfinden.
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Verkauf oder Abgabe bleibt verboten.
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Luxemburg: Bis zu 4 Pflanzen pro Haushalt.
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Spanien: Anbau für privaten Konsum erlaubt, wenn nicht öffentlich sichtbar.
Unterschiede in der Strafbarkeit – Besitz vs. Anbau
| Bereich | Besitz | Anbau |
|---|---|---|
| Definition | Cannabis in der Verfügungsgewalt haben | Pflanzen aktiv kultivieren |
| Kleine Mengen | Teilweise erlaubt oder entkriminalisiert | Meist strenger, auch bei Einzelpflanzen |
| Große Mengen | Verdacht auf Handel | Verdacht auf professionellen Anbau |
| Strafen (vor Legalisierung) | Geldstrafe bis Freiheitsstrafe | Meist höhere Strafen, da intensivere Handlung |
Praxisbeispiele: Unterschied zwischen Besitz und Anbau
Beispiel 1: Besitz
Ein Konsument wird mit 10 Gramm Cannabis in der Tasche kontrolliert.
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Rechtlich: Besitz, geringe Menge → je nach Land erlaubt oder Ordnungswidrigkeit.
Beispiel 2: Anbau
Eine Person hat 2 blühende Cannabis-Pflanzen im Schrank.
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Rechtlich: Anbau, auch wenn nur für Eigenbedarf → juristisch schwerwiegender.
Beispiel 3: Kombination
Jemand hat 20 Gramm Cannabis zu Hause und gleichzeitig 5 Pflanzen im Keller.
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Rechtlich: Besitz + Anbau, mögliche Anklage wegen „Handel“ bei Überschreitung von Eigenbedarfsmengen.
Unterschied zwischen Besitz und Anbau in verschiedenen Ländern Europas
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Deutschland: Besitz bis 25 g erlaubt, Anbau bis 3 Pflanzen legal.
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Luxemburg: Anbau bis 4 Pflanzen, Besitz kleiner Mengen legal.
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Spanien: Cannabis-Clubs und privater Anbau erlaubt.
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Frankreich: Striktes Verbot von Besitz und Anbau.
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Portugal: Besitz entkriminalisiert, Anbau verboten.
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Niederlande: Besitz bis 5 g toleriert, Anbau offiziell illegal (aber oft geduldet).
Bedeutung für Grower
Der Unterschied zwischen Besitz und Anbau ist besonders für Grower entscheidend:
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Besitz kann oft mit geringen Konsequenzen verbunden sein, wenn es sich um Eigenbedarf handelt.
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Anbau wird strenger bewertet, weil er den Anschein einer dauerhaften Versorgung oder des Handels erweckt.
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Mit der Legalisierung 2025 hat sich die Lage in Deutschland entspannt, dennoch gelten weiterhin Mengen- und Pflanzenlimits.
Tipps für Grower im legalen Rahmen
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Grenzwerte beachten: Maximal erlaubte Gramm- oder Pflanzenanzahl nicht überschreiten.
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Privat bleiben: Pflanzen nicht öffentlich sichtbar platzieren.
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Keine Weitergabe: Eigenanbau ist für Eigenbedarf gedacht, nicht für den Handel.
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Qualität sichern: Auch im legalen Rahmen auf gute Hygiene und sichere Technik achten.
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Rechtslage verfolgen: Gesetze können sich schnell ändern.
Gesellschaftliche Diskussion: Besitz vs. Anbau
Die Diskussion um Cannabis zeigt:
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Besitz kleiner Mengen wird gesellschaftlich zunehmend akzeptiert.
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Anbau polarisiert stärker – viele Regierungen fürchten unkontrollierte Produktion.
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Befürworter argumentieren: Eigenanbau entlastet den Schwarzmarkt.
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Kritiker befürchten: Schwierige Kontrolle und Weitergabe an Jugendliche.
Zukunft: Entwicklung der Cannabis-Gesetze
Die Cannabis-Gesetzgebung in Europa verändert sich dynamisch. Mögliche Entwicklungen:
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Mehr Länder könnten den Eigenanbau legalisieren.
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Besitzgrenzen könnten erhöht werden.
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Cannabis-Clubs könnten als Modell Schule machen.
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EU-weit könnte langfristig eine Harmonisierung angestrebt werden.
Fazit: Unterschied zwischen Besitz und Anbau – ein zentraler Punkt im Cannabisrecht
Der Unterschied zwischen Besitz und Anbau ist mehr als nur eine juristische Spitzfindigkeit – er entscheidet darüber, ob jemand im legalen Rahmen handelt oder strafrechtlich belangt wird.
Während Besitz von Cannabis oft toleriert oder entkriminalisiert ist, gilt der Anbau als schwerwiegender, da er aktives Handeln und die Absicht zur Selbstversorgung zeigt. Mit der Legalisierung in Deutschland 2025 ist vieles einfacher geworden, doch weiterhin gelten klare Regeln zu Mengen und Pflanzenanzahl.
👉 Wer Cannabis anbaut oder besitzt, sollte die gesetzlichen Unterschiede genau kennen – so lassen sich unnötige Risiken vermeiden und das Growing verantwortungsvoll gestalten.

