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    Startseite » Cannabis im Jugendstrafrecht: Chancen, Risiken und rechtliche Folgen für junge Menschen
    Recht & Politik

    Cannabis im Jugendstrafrecht: Chancen, Risiken und rechtliche Folgen für junge Menschen

    FlorianBy Florian18. September 2025Keine Kommentare6 Mins Read
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    Cannabis ist längst kein Randthema mehr, sondern ein gesellschaftlicher Dauerbrenner. Während Erwachsene im Rahmen der geplanten Legalisierung teilweise mehr Freiheiten genießen sollen, bleibt der Konsum und Besitz für Minderjährige weiterhin streng verboten. Doch was passiert, wenn Jugendliche dennoch mit Cannabis erwischt werden? Welche Konsequenzen drohen, und wie funktioniert eigentlich das Jugendstrafrecht im Zusammenhang mit Cannabis?

    In diesem Artikel beleuchten wir umfassend das Thema Cannabis im Jugendstrafrecht: von den gesetzlichen Grundlagen über typische Strafverfahren bis hin zu erzieherischen Maßnahmen und realen Praxisbeispielen. Dabei klären wir, warum das Jugendstrafrecht anders funktioniert als das Erwachsenenstrafrecht – und welche Chancen es jungen Straffälligen gleichzeitig eröffnet.


    Warum Cannabis im Jugendstrafrecht ein besonderes Thema ist

    Das Jugendstrafrecht verfolgt einen klaren Ansatz: Strafen sollen nicht primär abschrecken, sondern erziehen. Es geht darum, Jugendlichen Wege aufzuzeigen, wie sie künftig straffrei leben können.

    👉 Genau hier liegt der Unterschied: Während Erwachsene für Cannabisbesitz oft nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) belangt werden, greift bei Jugendlichen das Jugendgerichtsgesetz (JGG) mit eigenen Regelungen.

    Cannabis spielt im Jugendstrafrecht eine zentrale Rolle, da es die mit Abstand am häufigsten konsumierte illegale Droge bei Jugendlichen ist. Polizei, Gerichte und Jugendämter haben daher regelmäßig mit Fällen von Cannabisbesitz oder -konsum zu tun.


    Gesetzliche Grundlagen: Cannabis und das Jugendstrafrecht

    Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

    • Cannabis ist nach deutschem Recht ein Betäubungsmittel.

    • Besitz, Anbau, Handel und Abgabe sind grundsätzlich strafbar.

    Jugendgerichtsgesetz (JGG)

    • Gilt für Jugendliche (14–17 Jahre) und Heranwachsende (18–20 Jahre).

    • Ziel: Erziehung statt Bestrafung.

    • Maßnahmen reichen von Ermahnungen bis hin zu Jugendarrest.

    Schnittstelle BtMG und JGG

    • Cannabisdelikte werden nach dem BtMG verfolgt.

    • Das Jugendgericht entscheidet aber nach dem JGG über die Art der Sanktion.

    👉 Ergebnis: Cannabis im Jugendstrafrecht bedeutet, dass zwar eine Straftat vorliegt, aber die Folgen in der Regel weniger hart ausfallen als bei Erwachsenen.


    Altersgruppen im Jugendstrafrecht

    1. Kinder (unter 14 Jahre)

      • Strafunmündig

      • Keine Strafen möglich, aber Jugendamt kann eingreifen

    2. Jugendliche (14–17 Jahre)

      • Strafmündig

      • Anwendung des JGG zwingend

    3. Heranwachsende (18–20 Jahre)

      • Gericht entscheidet, ob JGG oder Erwachsenenstrafrecht angewandt wird

      • Bei „jugendtypischem Verhalten“ oft noch JGG

    👉 Gerade beim Thema Cannabis fällt der Konsum häufig unter jugendtypisches Verhalten, sodass auch bei 18- bis 20-Jährigen das Jugendstrafrecht angewandt wird.


    Typische Cannabis-Delikte im Jugendstrafrecht

    Jugendliche geraten oft aus Unwissenheit oder Neugier in Konflikt mit dem Gesetz. Häufige Delikte sind:

    • Besitz von geringen Mengen (z. B. für Eigenbedarf)

    • Konsum in der Öffentlichkeit (Schule, Park, Veranstaltungen)

    • Weitergabe an Freunde (auch ohne Gewinnabsicht strafbar)

    • Kauf von Cannabis über Dealer oder Online-Plattformen

    • Anbau kleiner Mengen für Eigenbedarf

    👉 Schon kleine Mengen Cannabis können ein Ermittlungsverfahren nach sich ziehen – entscheidend ist aber, wie das Jugendgericht den Fall bewertet.


    Verfahren bei Cannabis im Jugendstrafrecht

    Ein Verfahren läuft meist in mehreren Schritten ab:

    1. Polizeikontrolle

      • Jugendliche werden z. B. im Park kontrolliert.

      • Bei Auffinden von Cannabis wird Anzeige erstattet.

    2. Ermittlungsverfahren

      • Polizei ermittelt und übergibt den Fall an die Staatsanwaltschaft.

      • Jugendamt wird informiert.

    3. Staatsanwaltschaftliche Entscheidung

      • Verfahren kann eingestellt werden (bei geringer Schuld).

      • Oder es kommt zur Anklage beim Jugendgericht.

    4. Jugendgerichtliches Verfahren

      • Richter entscheidet über Erziehungsmaßnahme, Verwarnung oder Strafe.


    Sanktionen im Jugendstrafrecht bei Cannabis

    Das JGG sieht ein breites Spektrum an Maßnahmen vor, die individuell auf den Jugendlichen zugeschnitten werden.

    Erzieherische Maßnahmen

    • Teilnahme an einem Anti-Drogen-Kurs

    • Gespräche beim Jugendamt

    • Sozialstunden

    Zuchtmittel

    • Verwarnung

    • Auflagen (z. B. Drogentests, Entschuldigungsschreiben)

    • Jugendarrest (kurzer Freiheitsentzug)

    Jugendstrafe

    • Nur bei schweren Fällen (z. B. gewerbsmäßiger Handel)

    • Freiheitsstrafe in Jugendgefängnis möglich

    👉 In den meisten Fällen bleibt es bei milden Sanktionen, wenn Jugendliche mit Cannabis auffallen.


    Einstellung des Verfahrens bei geringen Mengen

    Ein wichtiges Instrument im Jugendstrafrecht bei Cannabis ist die Einstellung des Verfahrens.

    • Bei kleinen Mengen zum Eigenverbrauch kann die Staatsanwaltschaft von einer Anklage absehen.

    • In Deutschland gilt keine einheitliche Menge – die „geringe Menge“ ist Ländersache (meist 6–10 Gramm).

    • Auch hier zählt der erzieherische Gedanke: Jugendlichen soll nicht sofort ein Strafregistereintrag drohen.


    Rolle des Jugendamtes

    Das Jugendamt spielt bei Cannabisdelikten eine zentrale Rolle.

    • Begutachtung der persönlichen Situation des Jugendlichen

    • Gespräche mit Familie, Schule und Umfeld

    • Vorschläge für erzieherische Maßnahmen

    • Unterstützung bei Suchtproblemen

    👉 Das Ziel ist nicht Bestrafung, sondern Hilfe zur Selbsthilfe.


    Cannabis im Jugendstrafrecht: Praxisbeispiele

    Beispiel 1: Kleinstmenge im Park

    Ein 16-Jähriger wird mit 2 Gramm Cannabis kontrolliert. Ergebnis: Verfahren eingestellt nach Auflage zur Teilnahme an einem Drogenpräventionskurs.

    Beispiel 2: Weitergabe an Freunde

    Eine 17-Jährige gibt einem Mitschüler einen Joint ab. Ergebnis: Verwarnung durch das Jugendgericht und Sozialstunden.

    Beispiel 3: Handel mit Cannabis

    Ein 19-Jähriger verkauft regelmäßig kleine Mengen. Ergebnis: Anwendung des JGG, Jugendstrafe auf Bewährung.


    Unterschiede zwischen Cannabis und anderen Drogen im Jugendstrafrecht

    • Cannabis wird im Jugendstrafrecht häufig milder behandelt als harte Drogen (Kokain, Heroin).

    • Gerichte sehen Cannabis oft als „Einstiegsdroge“, reagieren aber differenzierter als früher.

    • Prävention steht im Vordergrund, nicht Kriminalisierung.


    Tabelle: Sanktionen bei Cannabis im Jugendstrafrecht

    Delikt Mögliche Folgen Praxisbeispiel
    Besitz kleiner Menge Einstellung, Auflagen, Kurs 2g im Park → Kurs
    Konsum in Öffentlichkeit Verwarnung, Sozialstunden Joint auf Schulhof
    Weitergabe an Freunde Sozialstunden, Verwarnung, Jugendarrest Abgabe eines Joints
    Handel Jugendstrafe, oft auf Bewährung Verkauf von 50g
    Anbau Verfahren, Jugendarrest, Jugendstrafe 3 Pflanzen im Keller

    Prävention und Aufklärung statt Strafe

    Viele Experten fordern, dass beim Thema Cannabis im Jugendstrafrecht stärker auf Prävention gesetzt wird.

    • Schulen bieten Präventionsprojekte an.

    • Drogenberatungsstellen unterstützen Jugendliche und Familien.

    • Gerichte nutzen Auflagen, um Jugendliche in Präventionsprogramme zu integrieren.

    👉 Ziel: Jugendliche sollen die Risiken erkennen und aus Fehlern lernen – ohne dauerhaft kriminalisiert zu werden.


    Cannabis im Jugendstrafrecht und die Legalisierung

    Mit der geplanten Legalisierung für Erwachsene stellt sich die Frage: Was bedeutet das für Jugendliche?

    • Besitz und Konsum bleiben für Minderjährige verboten.

    • Polizeikontrollen werden daher nicht verschwinden.

    • Möglicherweise entstehen neue Präventionsprogramme für junge Menschen.

    👉 Klar ist: Auch nach der Legalisierung wird Cannabis im Jugendstrafrecht ein Thema bleiben.


    Tipps für Eltern und Jugendliche

    Für Jugendliche

    • Auch kleine Mengen Cannabis können rechtliche Folgen haben.

    • Kooperation mit Polizei und Jugendamt wirkt oft strafmildernd.

    • Präventionsprogramme nutzen, um Probleme frühzeitig zu lösen.

    Für Eltern

    • Offenes Gespräch suchen, statt mit Strafe zu drohen.

    • Unterstützung durch Beratungsstellen annehmen.

    • Eigenes Verhalten reflektieren – Vorbildfunktion wichtig.


    Fazit: Cannabis im Jugendstrafrecht – Erziehung statt Kriminalisierung

    Das Thema Cannabis im Jugendstrafrecht zeigt, wie stark Recht und Erziehung miteinander verwoben sind. Während Erwachsene bei Cannabisdelikten oft härtere Konsequenzen tragen, setzt das Jugendstrafrecht auf Aufklärung, Hilfe und Chancen zur Veränderung.

    Für Jugendliche bedeutet das: Fehler bleiben nicht ohne Folgen, führen aber auch nicht zwingend in eine kriminelle Zukunft. Für Eltern und Gesellschaft ergibt sich die Aufgabe, junge Menschen beim verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis zu begleiten – sei es durch Aufklärung, Prävention oder erzieherische Maßnahmen.

    👉 Kurz gesagt: Cannabis im Jugendstrafrecht ist weniger eine Frage harter Strafen, sondern vielmehr ein Instrument, um Jugendlichen Wege aus der Illegalität und hin zu einem bewussteren Leben aufzuzeigen.

    Florian

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